|
Nordrhein-Westfalen führt Honoraruntergrenzen ein
Ab August 2024 gelten die Vorgaben zunächst für zwei Programme der Kulturellen Bildung. Flächendeckende Einführung ab Januar 2026.
Sie haben meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, arbeiten Vollzeit und können doch ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten. Viele Künstler*innen sind auf Nebentätigkeiten angewiesen. Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist es deshalb ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstler*innen sicherzustellen.
Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstler*innen gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstler*innen Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.
Zur Ermittlung fairer Honoraruntergrenzen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit einer dafür eigens eingesetzten, unabhängigen Fachkommission und den Fachverbänden aller Sparten zusammengearbeitet. Für die Festlegung von Honoraruntergrenzen wurden eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.
Konkret bedeutet die Einführung der Honoraruntergrenzen für die beiden Programme der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“): Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden ab 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung ein Plus von 50 Prozent. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird.
Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Der Vorlauf gibt den Veranstaltern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.
Die gesamte Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier.
|
|