Was ist das RKP?

Landesförderung in den 10 Kulturregionen

Förderung von regionalen Kulturprojekten

Kultur in der Region Aachen hat eine Schlüsselfunktion als Motor, Katalysator und Impulsgeber für die Gesamtentwicklung der Region.

Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf den Angeboten des RKP – Regionales Kultur Programm des Landes NRW.

 

Icon, drei Kreise in blau, gelb und rot, vier Quadrate und Grün- und Blautönen durcheinander angeordnet   Was ist das RKP?

Mit dem RKP – Regionales Kultur Programm fördert das Land NRW vernetzte Kulturprojekte, die die Region voranbringen.

 

buntes rechteck mit einem blauen i in der Mitte   Was muss ich mitbringen?

Ein Kulturprojekt mit hohem Qualitätsanspruch und mindestens drei Partner aus Aachen, der StädteRegion Aachen und/oder den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg. Es darf gerne auch über die Grenze in die Niederlande und nach Belgien gehen. Partner aus der ganzen Euregio Maas-Rhein sind möglich.

Eine genaue Karte der Euregio Maas-Rhein finden Sie hier oder in den Downloads.

Rechteck hochkant aus bunten Rechtecken, wie ein Blatt Papier, blaue Lupe davor  Die genauen Förderkriterien sind:

  • Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten / Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Gleichberechtigte inhaltliche Projektentwicklung aller Partner
  • Weitere Partner, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen sind gewünscht
  • Marketingmaßnahmen als erkennbarer Bestandteil des Projekts
  • Ein regionaler Bezug muss gegeben sein (Leitbild Region Aachen)
  • Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.
  • Kooperationsqualität bei der Förderung eines Netzwerks besonders hoch.

 

drei Rechtecke in grün, blau und orange als Körper mit jeweils einem Kreis darüber wie der Kopf, Darstellung von drei Personen   Warum lohnt sich das für mich?

Gemeinsam geht es besser: die Zusammenarbeit mit anderen Künstler*innen aus unterschiedlichen Sparten und Partner*innen aus ganz anderen Bereichen (Tourismus, Wirtschaft, Wissenschaft) erweitern den Horizont und erhöhen Sichtbarkeit und Besucherzahlen.

Rechteck hochkant aus bunten Rechtecken, wie ein Blatt Papier, blaue Lupe davor  Die Eckdaten der Finanzierung sind:

  • 50-Prozent-Förderung (Minimum: 2.000 Euro):
    • Alle Partner legen ihren finanziellen Beitrag in EINEN Topf. Mit dem müssen sie die Hälfte der Projektkosten bestreiten. Die andere Hälfte kommt vom Land NRW.
  • Anerkennung des Ehrenamts als Eigenanteil möglich
  • Beantragung von Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit möglich:
    • Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein – sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten. Damit unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben.

 

Das Ministerium für Kultur- und Wissenschaft NRW hat nach einer vom Bund entwickelten Matrix Honoraruntergrenzen für Künstler*innen festgelegt.

Ab dem 1. August 2024 gelten für selbstständige, professionelle Künstler*innen Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“. 

Die flächendeckende Einführung in allen Sparten, also auch im RKP-Programm, folgt ab Januar 2026.

Die detaillierte Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen
für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich ist hier einsehbar.

Für alle Projekte, die im September 2025 im Rahmen von RKP beantragt werden, sind die Honoraruntergrenzen verpflichtend.

Die Richtlinie wurde mit einem entsprechenden Runderlass ergänzt:

„Die Honoraruntergrenzen gelten im Bereich der vorgenannten Programme Kulturelle Bildung für alle Maßnahmen, für die der Antrag auf Landesförderung nach dem 31. Juli 2024 gestellt wurde. Für alle weiteren Projekte beziehungsweise Vorhaben gelten die Honoraruntergrenzen ab dem 1. Januar 2026 für alle Maßnahmen, für die der Antrag auf Landesförderung nicht vor dem 1. Januar 2025 gestellt wurde.“ – Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2024 Nr. 44

 

Die Allgemeinen Kriterien des RKP finden Sie hier.

Genauere Informationen zu den Förderprofilen der Region Aachen finden Sie hier.

zwei Sprechblasen in bunten Farben   ! Voraussetzung vor der Antragstellung ist eine persönliche Beratung.   

Schritt für Schritt zu Ihrem Antrag

Glübirne Gelb, mit blauer Fassung, um die Glühbirne zwei gelbe Kreise
Beratung durch das Kulturbüro
Sie haben eine Idee für ein regionales Projekt? Lassen Sie sich von uns in unserer Sprechstunde_Kultur beraten! Sollte ein persönlicher Besuch für Sie nicht umsetzbar sein, sind wir auch telefonisch, als Videokonferenz oder per Mail erreichbar. Mindestens eine Beratung ist für die Antragsstellung verpflichtend.
Bis 30. September: Projektdatenblatt einreichen

Gemeinsam mit dem Projektdatenblatt laden Sie eine Projektskizze, einen Kostenfinanzierungsplan und ggf. die Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit online hoch. Auch hier gilt: Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns. Wir beraten auch über die Erstberatung hinaus.

Oktober/November: Jurysitzung

Wenn Sie das Projektdatenblatt final eingereicht haben, heißt es erst einmal abwarten. Die regionale Jury berät über die eingegangenen Projekte, erstellt eine regionale Rangfolge und gibt anschließend eine Förderempfehlung an den Ausschuss für (eu)-regionale Kultur und Tourismus des Region Aachen Zweckverbandes. Diese Empfehlung wird von der Zweckverbandsversammlung Region Aachen bestätigt und dem Kulturministerium vorgelegt.

stimmberechtigte Mitglieder

  • Markus Bartz, Musiker und Producer
  • Manfred Bausch, Kulturpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
  • Peter Blum, Kulturpolitischer Sprecher FDP
  • Vicente Bögeholz, Dipl. Konzertgitarrist; staatl. gepr.Musikschullehrer
  • Yvonne Eibig, Choreografin, Kulturmangerin
  • Drs. Gabriele Gellings, Kunst- und Literaturwissenschaftlerin, Kulturmanagerin
  • Jasper Hallmanns, Kunsthistoriker
  • Jörg Hempel, Designer, Architekturfotograf
  • Axel Jansen, Kinder- und Jugendbildung
  • Dr. Heike Lützenkirchen, Kulturanthropologin
  • Rainer Martens, Bildender Künstler/Geschäftsführer KunstForum Eifel
  • Marc Mevißen, Musiker
  • Hilde Scheidt, Kulturpolitische Sprecherin Fraktion DIE GRÜNEN
  • Dr. Margrethe Schmeer, Kulturpolitische Sprecherin CDU-Fraktion
  • Bernd Schwuchow, SPD-Fraktion, Vorsitzender Kultur-Ausschuss Kultur ZV Region Aachen
  • Jörg Vomberg, Kulturreferent- Ministerium Ostbelgien

beratende Mitglieder

  • Petra Becker, Ministerium für Kultur und Wissenschaft
  • Andrea Hankeln, Ministerium für Kultur und Wissenschaft
  • Susanne Ladwein, Leiterin Kulturbüro Region Aachen ZV
  • Sonja Tewinkel, Dezernat 48 Bezirksregierung Köln
  • Julia Schaadt, wiss. Mitarbeiterin Kulturbüro Region Aachen ZV
  • Un-Label, Beratung: Inklusion und Barrierefreiheit in Kunst und Kultur
Mitte November: Benachrichtigung über Förderempfehlung

Mitte November benachrichtigen wir Sie, ob eine Förderempfehlung für Ihr Projekt ausgesprochen wurde. Falls ja, erhalten Sie das Formular für den sogenannten „Zuwendungsantrag“.

Bis zum 30. November: Zuwendungsantrag einreichen

Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30. November bei der Bezirksregierung Köln abgegeben werden. Dafür können Sie Angaben aus dem Projektdatenblatt übernehmen und bei Bedarf weiterführende Informationen ergänzen.

Ende des Jahres: Das Ministerium entscheidet

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet final über alle eingereichten Projektanträge in ganz NRW.

Verabschiedung Landeshaushalt

Sobald das Land NRW über Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr beraten hat, gibt es den sogenannten Haushaltsplan frei und weist den jeweiligen Bezirksregierungen die finanziellen Mittel zu.

Anfang des Folgejahres

Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung Köln. Jetzt kann Ihr Projekt starten!

Ihr Projekt läuft

Gerne bewerben wir Ihr Projekt über unseren Newsletter und unseren Instagram-Kanal. Melden Sie sich mit aktuellen Infos zum Projekt bei uns. Bei Fragen zur Förderung bleiben wir weiterhin Ihr Ansprechpartner.

Ansprechpartner*in

Susanne Ladwein
Leiterin Kulturbüro
+49 241 9278721-50

Ansprechpartner*in

Julia Schaadt
Team Kulturbüro
+49 241 9278721-51

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